Christoph Brüning – Rechtsanwalt/Fachanwalt

Christoph Brüning
Rechtsanwalt

Christoph Brüning, 1960 in Mainz geboren, ist seit 1991 als Rechtsanwalt tätig. Sein Studium absolvierte er an der Johannes Gutenberg Universität Mainz, wo er auch seine beiden Examina ablegte. Durch die väterliche Kanzlei wuchs er mit Juristenlatein auf, konnte aber durch den frühen Tod seines Vaters dessen Kanzlei nicht fortführen. 1993 trat Rechtsanwalt Christoph Brüning in die Kanzlei Dr. Dieter Brandt ein, die dann kurze Zeit danach als Sozietät geführt wurde.

Bau- und Architektenrecht war bereits Jahrzehnte Tätigkeitsschwerpunkt seines Seniorpartners, der 2002 aus der Kanzlei altersbedingt ausschied. Seit dieser Zeit firmiert die Kanzlei mit dem Namen ›Brüning und Kollegen‹.

Rechtsanwalt Christoph Brüning ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er betreut private Bauherren, Handwerksbetriebe und mittelständische Bauunternehmen sowie Baubetreuungsgesellschaften in allen Fragen des privaten, wie auch des öffentlichen Baurechts unter Einschluss des Architektenrechts und das Recht der Sonderingenieure (Tragwerkplanung, Verkehrswegebau, H/L/S Technik).

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Christoph Brüning Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Bereich des Wohnraummietrechts sucht der Mieter häufig rechtlichen Beistand, wenn es um den Mieterschutz geht. Für den Vermieter gilt es mittlerweile so viele Vorschriften zu bedenken, dass selbst eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters wegen formeller Mängel häufig unwirksam ist.

Ein zusätzlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, welches Rechtsanwalt Christoph Brüning durch einen weiteren erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang vertiefte.

Rechtsanwalt Christoph Brüning ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein,  im Rheinhessischen Anwaltsverein Mainz e.V. sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht.

In seiner Freizeit beschäftigt sich Christoph Brüning mit Geschichte, ist begeisterter Skifahrer und liebt ausgedehnte Spaziergänge mit dem Familienhund.