Kompetenz und Verständnis
Beratung, Beistand und Vertretung vor allen Gerichten

Die Rechtsanwaltskanzlei Brüning in Mainz versteht sich in erster Linie als Berater und juristischer Betreuer des Mandanten, der umfassenden, kompetenten juristischen Rat ebenso sucht, wie eine konsequente Prozessvertretung mit bestmöglicher Sicherung der durchzusetzenden Ansprüche.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Verhandlungsgeschick, um eine prozessuale Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden. Sollte eine gütliche Einigung auf Grund der Uneinsichtigkeit des Gegners scheitern oder unserer Mandantschaft zum Nachteil gereichen, dann freuen wir uns darauf, Sie durch unsere Spezialisierung und Fachkompetenz mit der nötigen Durchsetzungskraft bei Gericht zu begleiten, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Bau- und Architektenrecht

Dieses Rechtsgebiet ist geprägt von dem Zusammenspiel technischer Vorgänge und rechtlichen Gesichtspunkten, dadurch ist es sehr abwechslungsreich und lebhaft.

Das Bau- und Architektenrecht setzt sich aus mehreren Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen und unterliegt nicht einem einheitlichen Gesetzbuch. Es unterteilt sich in privates und öffentliches Recht.

Die Kanzlei ist mittelständisch orientiert und betreut in baurechtlichen Fragen sowohl private Bauherren gleichermaßen wie Handwerker, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Bauträgerfirmen auf folgenden Rechtsgebieten:

Privates Baurecht

  • Vertragsgestaltung VOB- Vertrag
  • Vergaberecht
  • Vertragsgestaltung BGB-Werkvertragsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Gewährleistungsdurchsetzung und Sicherung
  • Werklohndurchsetzung und Sicherung
  • Beratung und Gestaltung von Gebäude- und Grundstückskaufverträgen
  • Generalunternehmerverträge
  • Nachunternehmerverträge
  • Bauträgerverträge
  • Maklerrecht
  • Baubegleitende Beratung und Vertragsgestaltung
  • Verbraucherbauvertrag
  • Bauvertrag und Werkvertrag
  • Beweissicherung Bauhandwerkersicherungshypothek und Bürgschaft
  • Beratung in der Projektentwicklung
  • Baurecht in der Insolvenz
  • Prüfung von notariellen Kaufverträgen
  • Prüfung von Baubeschreibungen
  • außergerichtliche Streitbeilegung / Schlichtung
  • Schiedsgutachterverfahren
  • Baucontrolling
  • Schlussrechnungsprüfung

Öffentliches Baurecht

  • Normenkontrollverfahren
  • Bebauungspläne
  • Vorhaben- und Erschließungspläne
  • Enteignungsverfahren
  • vorläufiger Rechtsschutz
Ingenieur- und Architektenrecht

Ausarbeitung und Anwendung von Planungs- und Werkverträgen mit Architekten, Ingenieuren oder Unternehmern, Vertretung und Begleitung bei der Mängelbehebung und Bauverzögerungen sowie bei Bauabrechnungen. Beratung und Vertretung beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaften sowie Begründung und Ausübung von Rechten an solchen (Stockwerkeigentum, Baurechte, Regelung von Gesamtüberbauungen oder nachbarlicher Beziehungen, Mietverhältnisse).

  • Vertragsprüfung
  • Vertragsgestaltung
  • Unterstützung in der Erstellung prüffähiger Honorarrechnungen nach HOAI und Begleitung durch öffentlich bestellt und vereidigte Gerichtssachverständige
  • Durchsetzung und Sicherung von Honoraransprüchen
  • Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Korrespondenz mit Haftpflichtversicherer
  • Urheberrechtliche Beratung
Werkvertragsrecht

Durch den Werkvertrag  verpflichtet sich der Unternehmer das versprochene Werk mangelfrei, gebrauchstauglich und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie der verabredeten Beschaffenheit herzustellen.

Tritt der Leistungserfolg nicht ein, oder entspricht das Werk nicht den Vereinbarungen, dann liegt eine Leistungsstörung vor, die ggf. berechtigt, das Werk erst gar nicht abzunehmen oder aber der Anspruch auf Nachbesserung,  Mängelbeseitigung  oder Neuherstellung besteht.

Miet- und Wohneigentumsrecht

Das Wohnraummietrecht umschreibt vor allem den Schutz des Mieters gegen den Vermieter. Deshalb muss man als Mieter seine Rechte kennen, wenn man kein Geld verschenken will.

Als Vermieter gilt es mittlerweile so viele Vorschriften zu bedenken, dass selbst eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters wegen formeller Mängel häufig unwirksam ist.

Im Gewerbemietrecht besteht dagegen ein weiter Spielraum für individuelle Regelungen der Parteien. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter kann dieser Spielraum zu Ihren Gunsten genutzt werden.

Die Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind durch die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft miteinander verbunden. Die gemeinsamen Einrichtungen müssen verwaltet und die Eigentümer untereinander die jeweiligen Verpflichtungen erfüllen.

  • Vertretung von Vermietern und Mietern
  • Mietforderungen
  • Gestaltung gewerblicher Mietverträge
  • Räumungsklage und Vollstreckung
  • Vertretung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümern
  • Klage auf Mietkosten, Mietforderung und Betriebskosten
  • Mieterhöhung
  • Vertretung auf Wohnungseigentumsversammlungen
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer/ -versammlungen
  • Prüfung von notariellen Teilungserklärungen
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft und Dritten, z.B. Handwerkern und Bauträgern
Arbeitsrecht

Es ist uns wichtig, sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite zu vertreten, denn es ist für unsere Mandanten sinnvoll, wenn wir uns in die jeweils andere Seite versetzen können. Durch eine entsprechende Ansprache des Gegenübers ist häufig eine erfolgversprechende Vereinbarung möglich.

  • Erstellung, Abschluss, Änderung und Aufhebung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutzrecht
  • Abfindungen
  • Ausbildungsverhältnisse
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Urlaub
  • Schwerbehinderung
  • Abmahnung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsverträge
  • Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten

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